Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein entscheidender Faktor für die Einsatzfähigkeit und Motivation. Sie ist ein wesentlicher Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagement, das sich aus Betrieblicher Gesundheitsförderung, dem Wiedereingliederungsmanagement und dem Bedienstetenschutz zusammensetzt.
Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind Präventionsprogramme gegen Stress, Burnout, Mobbing, Alkohol, Sucht und suizidale Krisen zentraler Bestandteil der Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen im Psychologischen Fachdienst.
Zusätzlich führen die Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen die gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) durch. Diese beinhalten Risikoanalysen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ziel ist ein gesundes, motivierendes und leistungsförderndes Arbeitsumfeld für alle Angehörigen des Ressorts.
Sowohl die berufliche Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen mittels Betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement (BEM) als auch die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) sind wesentliche Bausteine, um Bedienstete nach belastenden Zeiten wieder in den Dienstbetrieb zu integrieren.
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Heerespsychologischer Dienst -
Referat für Prävention und Arbeitspsychologie
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